
Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Arbeitsrecht, Umstrukturierung zur Kostenoptimierung, ggf. Sanierung, rechtsgeschäftliche Forderungssicherung und Forderungseinzug, sowie alle typischen Aufgabenstellungen im gewerblichen Rechtsschutz
Meine Kanzlei ist seit über 25 Jahren auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
Da mir die arbeitsrechtliche strategische Vorgehensweise aus langjähriger Fallbearbeitung gut bekannt ist, ist eine frühzeitige Beratung von großem Vorteil.
Meine Mandantschaft ist es gewohnt, sich in sämtlichen juristischen Vorhaben an mich zu wenden, da ein langjährig bewährtes Netzwerk mit einem jeweils spezialisierten Kollegen zur Verfügung steht, an welche gegebenenfalls Mandate mit hohen Spezialisierungserfordernissen weitergeleitet werden können.
Es hat sich in der teilweise komplexen Disziplin unternehmensbezogener Fallgestaltung bewährt, in einem möglichst frühen Stadium eine Analyse zur Sach- und Rechtslage sowie zur strategischen Vorgehensweise vorzunehmen. Dies eröffnet Optionen, aktiv zu agieren und nicht nur auf defensive Reaktionen beschränkt zu sein.
Es hat sich gezeigt, dass der für Unternehmer wichtige Faktor Zeitaufwand und damit in engem Zusammenhang stehend der Kostenfaktor von großer Bedeutung ist, sodass in dieser Hinsicht eine Beratung in einem frühen Stadium von Vorteile ist. Ein weiterer bedeutungsvoller Mehrwert einer rechtzeitigen strategischen Ausrichtung besteht in dringend gebotenen, außergerichtlichen Lösungen, ggf. auch in Mediationsverfahren.
Des Weiteren ist es mir ein wichtiges Anliegen für die erforderliche Kommunikation mit jedem Mandanten, so weit wie möglich, auch kurzfristig persönlich zur Verfügung zu stehen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung führe ich auf der Grundlage eines vorher vereinbarten Pauschalhonorars möglichst zeitnah eine ausführliche Erstberatung durch und erstelle nach einer erster rechtlichen Bewertung der Sach- und Rechtslage ein Konzept zur strategischen Vorgehensweise. Bei Bedarf kann darauf aufbauend in der Regel eine Kostenschätzung für die weitere Mandatsbearbeitung erstellt werden. Im Falle der Weiterbeauftragung werde ich dann entweder nach den Regeln der Rechtsanwaltsvergütungsordnung oder auf Basis einer Honorarvereinbarung nach Aufwand tätig.
Meine Mandatsstruktur erlaubt es mir, auf den Abschluss von Beratungsverträgen zu verzichten; d. h. meine Mandanten haben für meine in der Regel direkte Erreichbarkeit kein monatliches Pauschalhonorar zu bezahlen, sondern ich rechne nur tatsächlich erbrachte Leistungen auf Stundenhonorarbasis ab. Das Stundenhonorar orientiert sich hierbei an den Anforderungen des jeweiligen Mandates.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mir eine E-Mail senden mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens und Mitteilung Ihrer persönlicher Kontaktdaten; alternativ nehmen Sie gern telefonischen Kontakt auf. Dies ist in der Regel zielführend und hilfreich, da man z.B. bei eventuellem Vorliegen von Fristen möglichst sofort telefonisch mit der Prüfung beginnen kann.